Mit Bachelor vollwertiger Architekt

Wer ein Bachelorstudium zum Architekten erfolgreich abschließt, hat einen Anspruch darauf, von der Kammer in die Architektenliste - die ihm das Führen des Titels "Architekt" erlaubt - aufgenommen zu werden.

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Dabei darf die Dauer des Studiums keine Rolle spielen, befand das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 4 K 3280/08) und gab einem Absolventen Recht, der "nur" ein dreijähriges Studium absolviert hatte, während einige Bundesländer vierjährige Ausbildungen für den Titel verlangen.

Quelle: Jurion

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