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Freie Auswahl für Spitzenabsolventen und Spezialisten

Im Arbeitsmarkt der Juristen überbieten sich die Großkanzleien mit immer höheren Gehältern. Personalbedarf haben alle: Großkanzleien, kleinere Sozietäten, Rechtsabteilungen von Unternehmen.

Chancen
Seit einigen Jahren brummt das Geschäft der Rechtsberater so richtig. Und das dürfte auch noch eine Weile so bleiben, denn nach einer Umfrage des Handelsblatts erwartet mehr als jedes zweite Unternehmen in Deutschland, dass es künftig noch mehr Bedarf an externem Rechtsrat haben wird, vor allem im EU-Recht, im Wettbewerbs- und im Kartellrecht. Und angesichts der wachsenden Zahl an Übernahmen und Fusionen sind auch die Aussichten für Spezialisten im Gesellschaftsrecht besonders gut.

Jobs
Mit dem Geschäft wächst auch der Personalbedarf gewaltig. Da rund 10.000 Juristen jährlich neu auf den Arbeitsmarkt kommen, wäre zu vermuten, dass der Bedarf sich leicht decken ließe. Doch weit gefehlt: Selbst Kanzleien mit glänzenden Namen, die bis vor kurzem noch keine Probleme hatten, Bewerberinteresse auf sich zu ziehen, sind nun eingetreten in einen erbitterten Kampf um die Spitzenkandidaten unter den Absolventen. Die Schlacht wird geführt um die zehn Prozent der Kandidaten, die beide Staatsexamina mit Prädikat abgeschlossen haben. Einige High-End-Kanzleien fahnden selbst unter diesen Kandidaten noch nach den besonderen Rosinchen mit Doktor- oder LL.M.-Titel. Da bleibt von einem 10.000-köpfigen Bewerberpotenzial ganz schnell nur noch ein harter Kern übrig, den die Branche auf 500 Köpfe schätzt.

Gehälter
Und wie immer, wenn eine Ware so knapp ist, steigen die Preise inflationär. Nachdem sich vier Jahre lang bei den Einstiegsgehältern im Juristenmarkt fast nichts bewegt hat, ist derzeit von einem "Gehälterkrieg" die Rede. Vom Zaun gebrochen habe diesen Hengeler Mueller, sagen Kenner des Marktes. Die Kanzlei habe den Poker eröffnet, als sie das maximale Jahresgrundgehalt, das Berufseinsteiger bei ihr erwarten dürfen, um 10.000 auf 90.000 Euro anhob. Einige andere zogen nach, bis Hengeler Mueller selbst - als erste deutsche Kanzlei - im Dezember vergangenen Jahres die 100.000 Euro-Schallmauer durchbrach. Da jedoch der Einstellungshunger der Großkanzleien in der derzeitigen Wachstumsphase mit Sahnekandidaten allein nicht zu decken ist,
bleibt ihnen gar nichts anderes übrig, als auf Nachwuchskräfte mit befriedigenden Examina auszuweichen, die dann aber auch deutlich bescheidener bei den Gehältern sein müssen.

Gefragte "Rechtsmanager"
Verschärft wird der Wettbewerb um die Besten noch von Unternehmensberatungen und Großkonzernen, die in ihren Rechtsabteilungen
ebenfalls High Potentials haben wollen, denn hier haben sich die Aufgaben stark
verändert: Hatte der Syndikus in vielen Unternehmen früher das Image des Verhinderers, heißt der Anspruch an ihn heute, Rechtsmanager zu sein, also eine Mischung aus Verhandlungsexperte, Fusionsmanager und Rechtsratgeber.
Die Gehälter liegen hier klar über dem Schnitt der Anwälte, aber nicht auf Niveau der Großkanzleien.

Ohnehin lebt die Masse der Jungjuristen in ganz anderen Sphären: Bei 42.000 Euro liegt nach einer Untersuchung des Vergütungsberaters PersonalMarkt das Jahresbrutto der Hälfte der Junganwälte ohne Promotion. Viele darunter sind bei kleineren Kanzleien, die auch Chancen bieten für Kandidaten mit nicht so exzellenten Noten. Sie schätzen hier auch die vergleichsweise höhere Chance, in den Partnerkreis aufgenommen zu werden - und humanere Arbeitsbedingungen. Leicht zu finden seien Stellen in kleineren Kanzleien aber
auch nicht, warnt der Patentrechtsexperte Henrik Timmann.

Risiken
Die bisweilen gnadenlose Härte der Arbeitsbedingungen ist der Preis, den Nachwuchskräfte in Großkanzleien zahlen. Hier wird der Konkurrenzkampf
unter den "Rassepferden" um die raren Partnerplätze bisweilen mit harten Bandagen ausgetragen. Schon deshalb ist klar: Wer hier arbeitet, kann sich keinen konditionellen Durchhänger leisten, sei es körperlich, seelisch oder mental. Hier gibt es hohen Akquise- und Umsatzdruck, der sich oft äußert in gnadenlosen Vorgaben zu den "billable hours", den mit Klienten abrechenbaren Arbeitsstunden. Diese überschreiten in Großkanzleien sehr oft die 40 Stunden-Woche, so dass die Zeit, die nötig ist für Administration, interne Meetings, Kommunikation unter Kollegen, Fachliteratur oder Weiterbildung, die 60-Stunden Woche zur Regel macht, plus Wochenendarbeit. (ae)

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