Das Europäische Parlament ist darum bemüht, zur beruflichen Weiterbildung der
Bürger beizutragen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, mehr darüber zu erfahren, was das Europäische Parlament ist und was es tut. Es bietet deshalb mehrere Möglichkeiten für Praktika und Studienaufenthalte in seinem Generalsekretariat, bezahlte und unbezahlte. Zur Auswahl stehen allgemeine Praktika, Praktika der Ausrichtung Journalismus, Praktika für Übersetzer und Praktika im Bereich Dolmetschen.
Bezahlte Praktika werden ausschließlich an Hochschulgraduierte oder Graduierte
gleichwertiger Einrichtungen vergeben. Sie sollen ihnen die Möglichkeit eröffnen, die im Rahmen ihres Studiums erworbenen Kenntnisse zu ergänzen und sich mit den Tätigkeiten der Europäischen Union und insbesondere des Europäischen Parlaments vertraut zu machen. Bei den bezahlten Praktika handelt es sich um sogenannte Robert- Schuman-Praktika, entweder allgemeiner Ausrichtung oder der Ausrichtung auf Journalismus.
Wer sich um ein Robert-Schuman-Praktikum allgemeiner Ausrichtung bewerben will, muss im Rahmen seines Hochschulstudiums oder einer wissenschaftlichen Veröffentlichung "nachweislich eine fundierte schriftliche
Arbeit verfasst" haben. Eines dieser Praktika kann im Rahmen eines Chris-Piening-Stipendiums an Bewerber vergeben werden, deren Arbeit sich mit den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten befasst.
Wer sich um ein Robert-Schuman-Praktikum der Ausrichtung Journalismus bewerben will, muss berufliche Kompetenz entweder durch entsprechende Veröffentlichungen nachweisen oder durch die Mitgliedschaft in einem Journalistenverband eines EU-Mitgliedstaates oder eine journalistische Ausbildung in einem EU-Land oder Anwärter-Land.
Bezahlte Praktika erstrecken sich über fünf Monate. Die Bewerbungsfrist für ein
Praktikum ab dem 1. März läuft vom 15. August bis zum 15. Oktober. Wer das Praktikum am 1. Oktober beginnen möchte, kann sich vom 15. März bis zum 15. Mai bewerben. Tipp: Nicht auf die letzte Minute bewerben, denn das System ist durch eine zu große Anzahl von Bewerbungen leicht überlastet.
Neben den geforderten Unterlagen müssen Kandidaten, die für ein Praktikum
ausgewählt werden, außerdem eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, eine Kopie des Hochschulabschlusses undein Schreiben eines Mitglieds des Berufsstands, das eine objektive Einschätzung der Fähigkeiten geben kann, vorlegen.
Unbezahlte Praktika bietet das Europäische Parlament jungen Menschen an, die
das Abitur abgelegt oder eine weiterführende oder technische Ausbildung absolviert haben. Vorrang haben hierbei diejenigen, die Pflichtpraktika absolvieren müssen. Das Praktikum sollte also im Rahmen eines Unioder gleichwertigen Studiengangs oder einer höheren Berufsausbildung bei einer
"Einrichtung ohne Erwerbszweck" (also insbesondere öffentliche Institute oder Einrichtungen) vorgesehen sein oder erforderlich sein für den Zugang zu einem Beruf.
Diese Praktika dauern einen bis vier Monate, Ausnahmen sind möglich. Bewerben sollte man sich mindestens drei Monate im Voraus. Ein Praktikumsbeginn ist möglich am 1. Januar, 1. Mai oder 1. September. Im Jahr 2007 führt das Europäische Parlament ein Praktikumsprogramm speziell für Menschen mit Behinderungen durch.
Wer für ein Praktikum ausgewählt wird, muss neben einer Kopie des Reisepasses oder Personalausweises und des Abschlusszeugnisses auch eine Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung über den obligatorischen Charakter des Praktikums einreichen.
Sowohl bei bezahlten als auch bei unbezahlten Praktika müssen die Unterlagen erst eingesandt werden, wenn einem Bewerber ein Praktikum angeboten wird. Zugelassen wird nur, wer dann alle im Angebotsschreiben angeforderten Unterlagen einreicht.
Falls die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, muss der Bewerbungsbogen online ausgefüllt werden. Achtung: Die eingegebenen Daten werden gelöscht, wenn 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt. Daher sollten Bewerber vor dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens die "Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments"
aufmerksam lesen. Die Einschreibung kann online nicht mehr geändert werden
und erfolgt in einem einzigen Schritt. Um die Einreichung der Bewerbung zu erleichtern, kann ein Muster des Bewerbungsformulars für bezahlte und unbezahlte Praktika ausgedruckt werden, bevor das Formular online ausgefüllt wird.
Es ist wichtig, den ausgefüllten Bewerbungsbogen vor dem Absenden noch einmal auszudrucken. Nach der Auswahl für ein Praktikum muss der Bogen unterschrieben mit den entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden. Auch die Nummer, die online nach dem Absenden der Bewerbung zugewiesen wird, sollte notiert werden.
Bezahlte Übersetzer-Praktika beim Europäischen Parlament sind Graduierten von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen vorbehalten. Ihnen soll ermöglicht werden, die im Laufe des Studiums erworbenen Kenntnisse zu ergänzen und sich mit der Tätigkeit der Europäischen Union und insbesondere des Europäischen Parlaments vertraut zu machen.
Wer sich für ein bezahltes Übersetzer-Praktikum bewirbt, muss vor Ablauf der
Bewerbungsfrist ein abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens dreijähriger Dauer mit Abschlusszeugnis vorweisen können. Außerdem gefordert ist die vollkommene Beherrschung einer der Amtssprachen der Europäischen Union oder der Amtssprache eines Bewerberlandes und gründliche Kenntnisse
in zwei weiteren Amtssprachen.
Die Dauer der bezahlten Übersetzer-Praktika beträgt drei Monate, sie können ausnahmsweise um höchstens drei Monate verlängert werden. Feste Termine sind vom 1. Januar bis 31. März, vom 1. April bis 30. Juni, vom 1. Juli bis 30. September oder vom 1. Oktober bis 31. Dezember. Alle Praktika mit Ausrichtung Übersetzen finden in Luxemburg statt.
Für junge Menschen, die ein Studium an einer Hochschule oder einer gleichwertigen Bildungseinrichtung begonnen haben, gibt es außerdem die Möglichkeit, unbezahlte Praktika im Bereich Übersetzen zu absolvieren.
Dies sind vorwiegend Pflichtpraktika, das heißt sie sind Teil eines Lehrgangs oder Studiums an einer Hochschule, Teil eines höheren Ausbildungsgangs einer gemeinnützigen Organisation (insbesondere öffentliche Institute
oder Einrichtungen) oder erforderlich für den Zugang zur Ausübung eines Berufes.
Wer sich hierum bewerben will, muss eine der Amtssprachen der Europäischen Union oder eine der Amtssprachen eines Bewerberlandes umfassend beherrschen und über gründliche Kenntnisse in zwei weiteren Amtssprachen
der Europäischen Union verfügen.
Diese unbezahlten Praktika dauern einen bis drei Monate, können aber ausnahmsweise um höchstens drei Monate verlängert werden. Es gelten die selben Praktikumstermine wie für bezahlte Praktika.
Das Bewerbungsformular für Übersetzer- Praktika und die Anleitung sind auf Englischund Französisch verfügbar. Bewerbungs-schluss ist spätestens drei Monate vor Praktikumsbeginn.
Eine begrenzte Anzahl von Praktika steht für Hochschulgraduierte zur Verfügung, die bereits über einen Abschluss in (Konferenz-) Dolmetschen verfügen und deren Sprachkombination nützlich sein kann.
Darüber hinaus kann das Europäische Parlament vorbehalten. angehenden Konferenzdolmetschern, die über ein entsprechendes Hochschuldiplom, jedoch über keine Berufserfahrung verfügen, ein Stipendium gewähren.
Zurzeit sind die Praktika im Bereich Dolmetschen beim Europäischen Parlament im Wesentlichen Interessierten aus den Bewerberländern und aus den neuen Mitgliedsstaaten vorbehalten.
zurück