Das Arbeitszeugnis
Das Arbeitsverhältnis neigt sich dem Ende und die eigene Leistung soll nun schriftlich bewertet werden. Nicht immer verläuft dieser letzte Schritt ohne Streit ab. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei einem Arbeitszeugnis ankommt und was es zu beachten gilt.
Das Arbeitszeugnis als lebenslange Visitenkarte
Der Arbeitgeber ist gemäß § 630 BGB dazu verpflichtet, Ihnen nach Ihrer Tätigkeit im Unternehmen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dabei wird zwischen zwei Zeugnisarten unterschieden. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu angehalten, ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Das beinhaltet in der Regel Angaben zur Tätigkeit und der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Dieses beinhaltet neben den Angaben zur Tätigkeit und der Dauer auch Bewertungen zur Person sowie zum Arbeits- und Führungsstil.
Unterscheid zwischen dem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis:
Einfaches Arbeitszeugnis | Qualifiziertes Arbeitszeugnis |
- Dauer des Beschäftigungsverhältnisses - Berufs- bzw. Tätigkeitsbeschreibung - Bescheinigung, dass du bei dem Arbeitgeber tätig warst | Beurteilung zum Führungsstil Bewertung der Arbeitsleistung Beurteilung zum Verhalten Dauer der Betriebszugehörigkeit Tätigkeitsbeschreibung |
Beachten Sie: Ihr neuer Arbeitgeber interessiert sich sehr dafür, wie Sie bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber gearbeitet haben. Bitte lassen Sie sich aus diesem Grund immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Zudem lässt es die Vermutung zu, dass Sie etwaige schlechte Leistungen verbergen möchten, indem Sie ein einfaches Arbeitszeugnis in die Bewerbung beilegen.
„Sag mir, was ich dir reinschreiben soll.“
Damit ist gemeint, dass Sie aufgefordert sind, Ihnen quasi selber ein Zeugnis zu schreiben. Ihr Arbeitgeber wird es dann unterschreiben, wenn er mit der eigenen Beurteilung einverstanden ist. Der Vorteil ist, dass Sie die Ausgestaltung des Inhaltes selber in der Hand haben. Der Nachteil ist, dass bei fehlender Übung ein selbst erstelltes Arbeitszeugnis bei einem erfahrenen Personaler sofort auffällt. Daher ist es wichtig, dass das Arbeitszeugnis nicht übertrieben verschönert wird. Vorsicht auch bei großen Betrieben oder Konzernen. Gewisse Unternehmen haben einen eigenen Stil, wie sie ein Arbeitszeugnis ausstellen. Brechen Sie diese Norm, fällt dies ebenfalls auf.
Das sollte im Arbeitszeugnis drin stehen:
- Angaben zur Person
- Dein Eintritts- und Austrittsdatum
- Eine Beurteilung deiner Leistung, deines Sozialverhaltens, deiner Führungsfähigkeit sowie deiner Vertrauenswürdigkeit
- Eine ausführliche Beschreibung deiner Tätigkeit und deren Schwerpunkte. Wenn dein Verantwortungsbereich während deiner Tätigkeit gewachsen ist, dann muss das auch unbedingt mit rein
Das kann in einem Arbeitszeugnis stehen
Neben den Mindestanforderungen eines Arbeitszeugnisses können auch Angaben über die Gründe des Austrittes enthalten sein. Allerdings müssen Sie beachten, dass daraus wichtige Rückschlüsse gezogen werden können. Wurde das Arbeitsverhältnis bspw. im beiderseitigen Einvernehmen beendet, dann ist daraus schon zu erkennen, dass der Arbeitgeber eine Kündigung befürwortet hat. Wir zeigen Ihnen später, wie Sie die Zeugnissprache deuten müssen.
Neben diesen Angaben kann auch eine Abschlussformel enthalten sein. Meistens dankt der Arbeitgeber seinem ehemaligen Mitarbeiter für die Zusammenarbeit. Auch hier kommt es darauf an, wie die Abschlussformel gestaltet ist und ob sie überhaupt enthalten ist. Je nach dem wird die Qualität des Arbeitszeugnisses dadurch stark beeinflusst.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wenn Sie ihr Arbeitszeugnis bekommen haben, dann überprüfen Sie es sorgfältig. Achten Sie darauf, dass das Arbeitszeugnis auf firmeneigenem Briefpapier abgedruckt ist. Vor allen Dingen muss es handschriftlich unterzeichnet sein. Nur so ist es wirklich gültig. Achten Sie auch ferner auf die äußere Erscheinung und ob es insgesamt ansprechend ist. Wenn Sie einen Mangel oder gar Rechtschreibfehler entdeckst, dann sollten Sie um eine Neuausstellung des Arbeitszeugnisses bitten.
Weiterbildung für Projektmanager
- Die Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement (GPM) bietet ein umfangreiches Qualifizierungs- und Zertifizierungsprogramm für Projektmanager mit unterschiedlicher Berufserfahrung an. Kosten: Level D (Einstiegslevel) ca. 4.600 Euro, inklusive Zertifizierungsgebühr; Level B/C ca. 4.200 bis 4.900 Euro, inklusive Zertifizierungsgebühr, www.gpm-ipma.de
- Deutsche Universität für Weiterbildung DUW, zweimonatiger Zertifikatskurs als Fernstudium mit Präsenzphasen, Kosten ca. 2.000 €
- Internationales Hochschulinstitut Zittau, Master Projektmanagement und Engineering, 2 Semester, Vollzeit-Präsenzstudium, kostenlos, www.ihi-zittau.de
- Hochschule Merseburg, Masterstudiengang Projektmanagement, berufsbegleitend, Kosten ca. 7.850 Euro, www.hs-merseburg.de
- ILS, 12 Monate Fernstudium, Abschluss mit IHK-Zertifikat möglich, ca. 1.800 Euro
Jobguide Aktion: GET SPONSORED!
Hier geht's zu aktuellen Stipendien und Förderpreisen:
» Stipendien für Doktoranden, Habilitanden, Young Professionals, MBA
GET SPONSORED! Alert
Sie möchten per E-Mail über neue Sponsoring-Angebote informiert werden?
» Dann melden Sie sich bitte hier an!
GET SPONSORED! Offer
Sie sind ein Unternehmen oder eine Institution und möchten ein Stipendium oder einen Förderpreis anbieten?