Jobguide-News: Geld & Recht

Jobguide-News | Geld und Recht

Bei den Dienstleistern, die Gehaltsdaten erheben, standen in diesem Monat die Gehälter in der IT-Branche besonders im Fokus.[mehr]

 

Dass man sich auf Facebook & Co. in Sachen Job besser mal ein bisschen bedeckt hält, zeigt wieder einmal ein aktueller Fall, der beim Arbeitsgericht Herford landete. [mehr]

 
Studienförderung II
Expertenvideo zur Stipendienjagd

Das Studentenmagazin Unicum bietet auf seiner Webseite seit einiger Zeit kurze Videoclips, in denen Leute vom Fach unirelevante Themen besprechen. Neu dabei: "Stipendien". [mehr]

 
Studienförderung I
Deutschlandstipendium hinter Plan

Das 2011 ins Leben gerufene Deutschlandstipendium ist noch nicht so der große Kracher, wie es sich das Bundesbildungsministerium vorgestellt hat. [mehr]

 

Auch wenn der Lohn mickrig ist: Wer Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosenhilfe bezieht, kann ein Stellenangebot, das ihm die Arbeitsagentur unterbreitet, nicht mit Hinweis auf die geringe Vergütung ablehnen. [mehr]

 

42.000 Euro - geht es nur nach dem Durchschnitt, so startet jeder Hochschulabsolvent mit einem Gehalt in dieser Höhe in den Job. Das hat die aktuelle Gehaltsstudie des Recruiting-Dienstleisters Alma Mater ergeben. [mehr]

 
Entscheidungshilfe
Fremd denken macht reich

Erstaunliches Ergebnis: Wer in einer Fremdsprache denkt, fällt wirtschaftlichere Entscheidungen, geht öfter Risiken ein und lässt sich seltener von seiner Angst leiten.[mehr]

 

In den USA werden Bewerber verstärkt von Personalern nach ihren Facebook-Passwörtern gefragt. Die Unternehmen wollen sich mit einem Blick ins Soziale Netzwerk ein besseres Bild vom Kandidaten machen. [mehr]

 

Recruiting-Dienstleister alma mater hat wieder einmal Unternehmen befragt, was sie ihren Praktikanten bezahlen. Das Ergebnis: Mit den Gehältern in den meisten Branchen lässt sich ein Monat Praxisauszeit ganz gut finanzieren. [mehr]

 

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, obwohl er insgeheim schon weiß, dass er den Job so nicht wird ausführen können, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Vertrag erfolgreich wegen arglistiger Täuschung anficht.[mehr]

 

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