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Ab 2012: Duales Studieren wird teurer
Durch die Bank alle Studierenden, die in einem Dualen Studiengang stecken oder künftig mit einem loslegen, sind seit dem 1. Januar 2012 in Sachen Sozialversicherung den Auszubildenden gleichgestellt. Heißt: Sie sind versicherungspflichtig und müssen fortan Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Auch eine eigene gesetzliche Krankenversicherung wird nötig. Die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung der Eltern ist nicht mehr drin. Wer also beispielsweise monatlich 1.000 Euro im Dualen Studium verdient, muss wie ein Azubi rund 200 Euro davon an die Sozialversicherungen abführen, rechnet die Rheinische Post vor.
Bei Studis, die weniger als 325 Euro verdienen, übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge alleine. Die neuen Regeln ergeben sich aus dem vierten SGB IV-Änderungsgesetz, mit dem die Bundesregierung mit den vielen Einzelfallvorschriften aufräumen will. Bislang gingen manche Dualen Studenten - je nach Anstellungsvertrag - als "herkömmliche" Studierende durch, in anderen Fällen galten sie bereits als Azubis inklusive aller Abgaben. Einziger Lichtblick für die Studenten, die künftig weniger Geld in der Tasche haben werden: Sie erwerben schon während des Studiums Ansprüche aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung und auf Krankengeld.
(09.01.2012) Quellen: RP Online, Techniker Krankenkasse
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