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Ab 2014: Zweitwohnung lässt sich schlechter absetzen

Wer sich beruflich oder fürs Studieren eine Zweitwohnung leisten muss, wird ab 2014 möglicherweise weniger von den Kosten steuerlich geltend machen können. Denn ab kommendem Jahr sind bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland monatlich nur noch maximal 1.000 Euro absetzbar.

Foto : girochantal / pixabay

In diese Summe fallen alle Ausgaben für die Zweitwohnung. Bislang orientierte sich der Höchstbetrag an der ortsüblichen Durchschnittsmiete für eine 60-qm-Bleibe. Wer also in teuren Gegenden wie München oder Hamburg wohnt, wird die Neuregelung voraussichtlich im Geldbeutel zu spüren bekommen.

Ebenfalls neu ab 2014: Die bislang drei Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen, Auswärtsjobs oder bei der doppelten Haushaltsführung werden auf zwei reduziert. Wer mehr als acht Stunden unterwegs ist, kann zwölf Euro ansetzen. Wer 24 Stunden außer Haus ist, kann 24 Euro angeben. Für An- und Abreisetage gelten künftig einheitlich zwölf Euro.

Quelle: Steuertipps.de

http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/steueraenderungen-ab2014



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