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Auslandsbafög neu

Der Europäische Gerichtshof erwartet von Deutschland weniger strikte Regeln in Sachen Auslandsbafög. Bislang mussten Studenten einen Wohnsitz hierzulande nachweisen, um im Ausland gefördert zu werden.

Das wurde als Nachweis gewertet, dass der Student in Deutschland integriert ist. Diese Auslegung fand der EuGH kleinlich und plädiert für  eine Gesamtbewertung der Umstände.

Quelle: UniSpiegel


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