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Bewerber muss Farbe bekennen
Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, obwohl er insgeheim schon weiß, dass er den Job so nicht wird ausführen können, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Vertrag erfolgreich wegen arglistiger Täuschung anficht.
Dann ist Essig mit der neuen Stelle. Die entsprechende Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az. 8 Sa 109/11) überrascht nun nicht wirklich, aber offensichtlich versuchen es manche Zeitgenossen immer mal wieder. In dem verhandelten Fall hatte ein Unternehmen ausdrücklich Mitarbeiter für Nacht- und Wechselschichten gesucht. Der neue Kollege verschwieg aber bis zum Jobantritt, dass er wegen seiner Gesundheit gar nicht nachts arbeiten durfte.
(02.04.2012) Quelle: Osborne Clark
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