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Bleibepflicht okay
Wenn ein Unternehmen seinem Mitarbeiter eine teure Weiterbildung bezahlt, dann sind anschließende Vertragsbindungen durchaus okay – wenn sie denn im vertretbaren Rahmen bleiben, so ein Zeit-Beitrag.
Die Faustregel: die Bindungsfrist darf nicht das Sechsfache der Weiterbildung überschreiten. Andersfalls könnte die gesamte Bindungsvereinbarung hinfällig sein. – Gut für den Mitarbeiter.
Quelle: Zeit Online
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