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Chef muss Fehler beweisen können
Wenn ein Chef einem Mitarbeiter mit der Begründung kündigt, er mache zu viele Fehler, muss er diese Behauptung auch belegen, urteilte das Landesarbeitsgericht München. Kann er das nicht mit Vergleichsdaten aus dem eigenen Unternehmen beweisen, ist die Kündigung unwirksam, schreibt die Süddeutsche Zeitung.
Voraussetzung für eine Kündigung wegen zu vieler Fehler ist eine Dokumentation der Durchschnittsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum. Nur so ließe sich feststellen, ob der Arbeitnehmer diese durchschnittliche Fehlerquote für einen längeren Zeitraum überschritten habe. Im vorliegenden Fall hatte eine kaufmännische Angestellte die Kündigung bekommen, weil sie im Versand beim Erfassen nationaler und internationaler Frachtdaten für Pakete und Frachtbriefe zu oft eine falsche Länderkennung oder eine falsche Bezeichnung des Frachtguts eingegeben hatte. Ihr Arbeitgeber konnte aber nicht darlegen, wie hoch die durchschnittliche Fehlerquote im Unternehmen gewesen sei - und die Kündigung war daher unwirksam. (6. September 2011)
Quelle: Süddeutsche Zeitung
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