Jobguide-News

Jobben mit Vorsicht

Wer während seines Urlaubs die Urlaubskasse per Nebenjob aufmöbeln will, muss aufpassen. Denn an sich darf er das nicht. Er riskiert sogar eine Abmahnung.

Denn Urlaub ist laut Gesetz zur Erholung da. Es gibt aber Ausnahmen: Ist der Nebenjob so ganz anders  als der Hauptjob – Bürohengst hilft bei der Weinlese –, zählt  die Abwechslung als Erholung.

Quelle: dpa


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