Jobguide-News
Jobben mit Vorsicht
Wer während seines Urlaubs die Urlaubskasse per Nebenjob aufmöbeln will, muss aufpassen. Denn an sich darf er das nicht. Er riskiert sogar eine Abmahnung.
Denn Urlaub ist laut Gesetz zur Erholung da. Es gibt aber Ausnahmen: Ist der Nebenjob so ganz anders als der Hauptjob – Bürohengst hilft bei der Weinlese –, zählt die Abwechslung als Erholung.
Quelle: dpa
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