Jobguide-News
Keine GEZ fürs Heimbüro
Wer in seinem heimischen Arbeitszimmer einen internetfähigen Computer stehen hat, sollte für das Gerät nach dem Willen der Rundfunkanstalten bislang eine eigene GEZ-Gebühr bezahlen.
Begründung: Das Ding ist beruflich genutzt und nicht von den privaten GEZ-Gebühren abgedeckt.So geht's nicht, entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11) und gab drei Freiberuflern Recht, die bereits ihre privaten Geräte in der Wohnung ordentlich angemeldet hatten und auf die Gebührenbefreiung bei Zweitgeräten pochten. Somit gehören auch die Berufs-PCs zur privaten Wohnung und sind als Zweitgeräte gebührenfrei. (5. September 2011)
Quelle: Rheinische Post
JobguideXpress Newsletter
Wieder einmal keine Zeit gehabt, sich in Sachen Wirtschaft, Unternehmen und Jobmarkt auf dem aktuellen Stand zu halten? Kein Problem! Wir lesen ständig alle wichtigen Medien und fassen Ihnen einmal im Monat alles zusammen.
Sie haben eine Ausgabe aus den vergangenen Monaten verpasst? Dann schauen Sie hier in unser umfangreiches Newsletter-Archiv!
Jobguide Arbeitgeber-Datenbank
Arbeitgeber, vorgestellt in Kurz- oder Langporträts mit Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie hier.