Jobguide-News
Lustig telefonieren
Wer von seinem Unternehmen zum Arbeiten für länger als eine Woche ins Ausland geschickt wird, kann die Telefon- und Internetkosten, die er in dieser Zeit produziert, um sein Leben zu organisieren und Kontakt zu den Lieben daheim zu halten, als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
as hat jetzt der Bundesfinanzhof bestimmt (VI R 50/10). Bislang hatten die Finanzämter das als Privatvergnügen und somit als nicht absetzbar gewertet.
(02|2013) Bundesfinanzhof
JobguideXpress Newsletter
Wieder einmal keine Zeit gehabt, sich in Sachen Wirtschaft, Unternehmen und Jobmarkt auf dem aktuellen Stand zu halten? Kein Problem! Wir lesen ständig alle wichtigen Medien und fassen Ihnen einmal im Monat alles zusammen.
Sie haben eine Ausgabe aus den vergangenen Monaten verpasst? Dann schauen Sie hier in unser umfangreiches Newsletter-Archiv!
Jobguide Arbeitgeber-Datenbank
Arbeitgeber, vorgestellt in Kurz- oder Langporträts mit Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie hier.