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Niedriglohn muss akzeptiert werden
Auch wenn der Lohn mickrig ist: Wer Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosenhilfe bezieht, kann ein Stellenangebot, das ihm die Arbeitsagentur unterbreitet, nicht mit Hinweis auf die geringe Vergütung ablehnen.
Tut er dies doch, droht ihm eine mehrwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (Az. B 11 AL 18/11R). In dem verhandelten Fall erschien einer Arbeitslosen der Stundenlohn von 5,37 Euro zu niedrig, und sie verzichtete auf die Stelle, obwohl sie damit netto mehr verdient hätte als das Arbeitslosengeld. Diese Begründung fanden Arbeitsagentur und Richter allerdings nicht stichhaltig genug.
(Juni 2012) Quelle: Der Arbeitsrechtsberater
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