Jobguide-News

Urlaub ist Urlaub

Hat ein Arbeitnehmer von seinem Chef erstmal das Okay für einen Urlaub bekommen, kann ihm dieser nicht mehr streitig gemacht werden. Das Unternehmen kann nicht verlangen, dass der Mitarbeiter vorzeitig aus den Ferien zurückkehrt, egal, was daheim passiert.

Foto: Marianne J. / pixelio.de

Nur angesichts von wirklichen Katastrophen, die allein mit diesem einen Mitarbeiter abgewendet werden können, kann eine Firma auf die Rückkehr bestehen. Ansonsten kann es allerhöchstens lieb drum bitten und die Rückreisekosten übernehmen.  Auch ein Urlaub auf Abruf ist rechtlich nicht wirksam und darf getrost ignoriert werden .

Quelle: Haufe 


JobguideXpress Newsletter

Wieder einmal keine Zeit gehabt, sich in Sachen Wirtschaft, Unternehmen und Jobmarkt auf dem aktuellen Stand zu halten? Kein Problem! Wir lesen ständig alle wichtigen Medien und fassen Ihnen einmal im Monat alles zusammen.

» Kostenlosen Newsletter abonnieren

» Aktuelle Ausgaben online lesen

Sie haben eine Ausgabe aus den vergangenen Monaten verpasst? Dann schauen Sie hier in unser umfangreiches Newsletter-Archiv!

» JobguideXpress Archiv

Jobguide Arbeitgeber-Datenbank


Arbeitgeber, vorgestellt in Kurz- oder Langporträts mit Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie hier.