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Dialekt geht auch
Will sich ein Arbeitnehmer nach einem Job in der Schweiz wieder in Deutschland bewerben, kommt er gut mit einem Schweizer Zeugnis aus und muss von seiner Ex-Firma keines im bundesdeutschen „Wording“ anfordern.
Das stellt der Karriereberater der VDI Nachrichten fest. In deutschen Personalabteilungen sei bekannt, dass Schweizer Zeugnisse schon mal ein bisschen anders klingen.
Quelle: VDI Nachrichten
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