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Juristen: Berufseinstieg mit Widerhaken

Ein Beitrag auf Spiegel Online analysiert den oft etwas problematischen Jobeinstieg für Juristen: So seien in keinem anderen Fach die Examensnoten von so großer und langer Bedeutung wie in den Rechtswissenschaften. Selbst ein alt gedienter Jurist müsse, so der Beitrag, bei einem Jobwechsel die Abschlussnoten noch vorlegen.

Foto: Hans Braxmeier / pixabay

Wer Staatsanwalt oder Richter werden möchte, braucht fast schon zwingend einen Prädikatsabschluss mindestens im zweiten Staatsexamen. Auch die Top-Anwaltskanzleien sieben über das „voll befriedigend“ aus. Der Haken: Pro Absolventenjahrgang schaffen nur 15 Prozent eine solche Note. Die übrigen 85 Prozent tun sich oft mit Alternativen schwer, weil sie während des Studiums zu lange allein auf die Noten starren. Sinnvoller, so ein Karriereexperte, sei es, so früh wie möglich über Zusatzqualifikationen nachzudenken, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Das können Wirtschaftskurse ebenso sein wie ein Bachelor oder Master of Law, eine Fachanwaltsausbildung oder Praktika in der Wirtschaft. Alternativ zum Einstieg in einer Anwaltskanzlei sind Wirtschafts- und Steuerberatungen, Bundesbehörden oder die freie Wirtschaft mögliche Arbeitgeber. Direkt von der Uni weg eine eigene Kanzlei zu gründen, braucht dagegen finanzielles Stehvermögen. Zwei bis drei Jahre dauere es, bis das Geschäft laufe. Deshalb sollte man möglichst früh an einem Netzwerk knüpfen und über Praktika Live-Erfahrungen sammeln.

Quelle: Spiegel Online


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